Ab heute gilt in Deutschland ein neues Arbeitszeitmodell, bei dem alle Arbeitnehmer die sogenannte „Alterstrukturierung des DFG“ in Anspruch nehmen können.
Laut § 7, Absatz 5.1 des Arbeitsgesetzbuches kann jede/r Arbeitsnehmer/in bis zum Geburtsjahrgang 1969 (Stichtag 31.12.1969), wenn sie/er bis dahin 25 Jahre in einem Arbeitsverhältnis stand, eine Ruhephase bis zum 60. Lebensjahr beantragen. Während dieser Zeit erhält diese Person 72,5 % des letztes Netto-Lohnes(jeweils die Hälfte Arbeitgeber und Rentenkasse).
Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, jüngeren Arbeitnehmer/innen einen besseren Start in das Berufsleben zu ermöglichen und den bisherigen Arbeitnehmern wird ermöglicht, die bis dahin erwirtschafteten Rentenbeiträge in einem „jungen“ Alter zu verleben. Während der „Altersstrukturierung“ dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausgeführt werden, bei denen ein Lohn/Gehalt höher als 350,00 € (netto) erwirtschaftet wird.
Natürlich unterstützt unser Unternehmen diese Maßnahme voll und ganz und so können sich ab heute alle MitarbeiterInnen in der Personalabteilung das Antragsformular anfordern.
Der erste Antrag ist auch schon eingegangen. Ein Mitarbeiter meiner Abteilung hat die Altersstrukturierung beantragt .
Herr Reiner Rech beginnt mit der Altersstrukturierung am Montag, dem 4. April 2011 und tritt als Vollzeitkraft wieder am 12.12.2028 (einen Tag nach dem 60. Geburtstag) in unser Unternehmen ein.
werde ihn vermissen.
Wegweisend!
Neben der Tatsache, junge Menschen besser ins Berufsleben starten können, haben die Jahrgänge bis 1969 damit die Chance, bis zu ihrem 60. Lebensjahr intensiv neue Lebenserfahrungen sammeln zu können, die sie anschließend engagiert in die Unternehmensführung einbringen können.
Respekt vor dieser unternehmerischen Weitsicht 😉
Der Artikel ist sicher nur zufällig heute erschienen, weil heute das Arbeitsgesetzbuch in Kraft tritt…
@Alwin ja damit sind wir ganz weit vorne. Unsere Personalabteilung kann sich heute vor Anfragenauch kaum retten 🙂
@Claudia Zufälle gibt es 😉
@Johanna und ich erst…
Das ist also, wenn ich es recht verstehe, eine Art Sabbatjahr für Angestellte.
Eine sehr gute Regelung, zumal man mit zufriedenen und gelassenen Mitarbeitern sicher besser fährt als mit ausgebrannten!
Was ich nicht ganz verstehe, ist die günstige Wirkung für Berufseinsteiger. Denn nach dem Jahr – wenn also der „Neue“ sich eingearbeitet hat – ist ja der „Alte“ wieder da – aber der Bedarf an Arbeitskräften doch nicht wunderbar vermehrt. Oder?
@Claudia Sperlich Also der genannte Mitarbeiter geht jetzt für ca. 17 Jahre in die Auszeit :-). Wir haben aufgrund der vielen Nachfragen die Antragsfrist übrigens auf den 1. April begrenzt
Ach so! Ja dann – wünsche ich allen Beteiligten allerbeste Erfahrungen mit diesem Modell.
Nebenbei sieht das ja ganz danach aus, als gebe es reichlich Leute, für die Geld verdienen und Konsumieren kein vorrangiger Lebensinhalt ist. Auch das läßt hoffen.